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Neubau-/Bauanschlüsse

Anschlussgesuch

Unser Anschlussgesuch muss vom Architekten an die Standortgemeinde weitergeleitet werden.

Sobald wir das bewilligte Baugesuch von der Standortgemeinde erhalten haben und Ihr Anschlussgesuch vom Verwaltungsrat der Elektra Thal genehmigt wurde, senden wir Ihnen unseren Netzanschlussvertrag inkl. Anhang zur Unterschrift zu.

Bau- und definitiver Anschluss in Wohn- Gewerbe- und Industriezonen

Die Netzanschlussstelle wird aufgrund der Netzsituation durch die Elektra Thal bestimmt. Der Anschluss erfolgt normalerweise über das später definitiv zu verlegende Haus-Anschlusskabel.

Zwecks Abklärung der Anschlussmöglichkeiten werden die Bauleitung oder die Bauherrschaft gebeten, mit der Elektra Thal Kontakt aufzunehmen.

Um einen termingerechten Baubeginn zu gewährleisten, wird die Bauleitung gebeten, fünf Arbeitstage im Voraus die Montage eines Bauanschluss-Zählerkasten (BAZK) durch die Elektra Thal mittels dem Formular «Anmeldung für Baustromanschluss» zu beantragen.

Werden Geräte oder Maschinen an die Baustelleninstallation angeschlossen, die unzulässige oder störende Netzrückwirkungen verursachen, kann die Elektra Thal zu Lasten des Verursachers technische Massnahmen vorschreiben.

Die Energie wird im BAZK gemessen. Eine Zählermontage im Baustromverteiler entfällt. Der vorhandene freie Zählerplatz kann / muss überbrückt werden.

Der Besitzer des Baustromverteilers haftet für allfällige Schäden, die durch mangelhafte Montage oder unsachgemässe Instandhaltung entstehen. Die Werkvorschriften der Elektra Thal sind verbindlich.

Die Anschlussgebühren für ein Einfamilienhaus betragen Fr. 7000.-, für ein Mehrfamilienhaus beträgt die Grundgebühr
Fr. 5000.- und für jede Wohnung Fr. 2000.- (alles exkl. MWST). Gewerbe- und Industriebauten werden nach Absprache vom Verwaltungsrat der Elektra Thal bestimmt. Anschlüsse ausserhalb von Wohn- oder Gewerbezonen gehen vollständig zu Lasten der Bauherrschaft.

Die Kosten für die Verlegung des Kabelschutzrohres ab Parzellengrenze bis zum Hausanschlusskasten gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

Die übrigen Kosten wie der Baustromanschluss, die Bereitstellung des BAZK, die Verlegung und der Anschluss des Elektro-Kabels, des Hausanschlusskasten und die Montage des (der) Zähler und des Tarifapparats sind in den Anschlussgebühren enthalten.

Die Anlagen bis und mit Hausanschlusskasten, inklusive dem Kabelschutzrohr, gehen nach der Fertigstellung in den Besitz der Elektra Thal über, sie ist für diesen Anlageteil kontroll- und wartungspflichtig.

Die über den BAZK bezogene elektrische Energie wird der Bauherrschaft zurzeit mit 37.19 Rp./kWh (inkl. MWST) in Rechnung gestellt, daher empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Montage und Inbetriebnahme des Verteiltableaus.

Die Anschlussgebühren werden mit der Anschlussbewilligung in Rechnung gestellt und sind vor der Erstellung des Baustromanschlusses zu entrichten.

Da die Elektra Thal selber keine Montagegruppen beschäftigt und alle Arbeiten an Drittfirmen vergibt, ist sie auf eine frühe Terminangabe angewiesen.

  1. Bestellung des Baustromanschlusses.
  2. Freilegung des Kabelschutzrohres in der Bauparzelle, veranlasst durch die Bauherrschaft / Bauführung. - Sollte die Zuleitung bis zur Parzellengrenze nicht vorhanden sein, wird die Elektra Thal diese Arbeiten ausführen lassen.
  3. Anschluss des Bauanschlusszählerkasten (BAZK) mit dem definitiven Hausanschlusskabel durch die Elektra Thal.
  4. Anschluss des Baustromverteilers durch einen Elektroinstallateur (zu Lasten der Bauherrschaft / des Bauunternehmung), sind Kasten und Anschlusskabel beim Anschluss des BAZK vor Ort, wird die Elektra Thal auch diese Arbeit ausführen.
  5. Sicherheitsnachweis des Baustromverteilers an die Elektra Thal durch eine berechtigte Elektro-Installationsfirma im Auftrag des Besitzers.
  6. Nach Abschluss der Baumeister-Arbeiten eventuell eine Zwischenablesung/Zwischenabrechnung von der Elektra Thal verlangen, neue Rechnungsadresse angeben.
  7. Wird die Baustromversorgung nicht mehr benötigt, bitte die Elektra Thal fünf Arbeitstage im Voraus zur Demontage avisieren.
  8. Demontage des BAZK und des Baustromverteilers, einziehen das Kabel ins Gebäude und zusammenstecken das Kabelschutzrohr an der Parzellengrenze.
  9. Montage des Hausanschlusskastens an dem durch die Bauleitung markierten Platz und Aufschaltung der Netzspannung.
  10. Die bauseitig beauftragte Elektro-Installationsfirma erstellt die Verbindung vom Hausanschlusskasten aufs Tableau.
  11. Montage der Tarif- und Steuerapparate durch die Elektra Thal auf das nun unter Spannung stehende Tableau. Die Zählerplätze wurden vorgängig durch die bauseitig beauftragte Elektro-Installationsfirma bereitgestellt und bezeichnet. Die Steuerdrähte sind ebenfalls nach  Werkvorschriften (BE, JU, SO) zu bezeichnen.
  12. Die bauseitige Elektro-Installationsfirma meldet nach Abschluss ihrer Arbeiten mit der sog. Fertigstellungsanzeige und dem Sicherheitsnachweis (SINA) die korrekte Montage der Hausinstallation.
  13. Die Elektra Thal beauftragt einen lizensierten Kontrolleur mit der Abnahme der Anlage.