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Genossenschaft

Werden Sie Mitglied der Genossenschaft Elektra Thal

Die Elektra Thal gratuliert Ihnen im Nachhinein zur Fertigstellung und zum Bezug Ihrer Liegenschaft und wünscht Ihnen im neuen Heim alles Gute. Mit der Ausrichtung Ihrer Anschlussgebühr haben Sie sich das Recht erworben, Mitglied der Genossenschaft Elektra Thal zu werden.

Der Genossenschaftsanteil wurde, seit Gründung der Elektra Thal im Jahre 1911, unverändert bei Fr. 20.– belassen. Gemäss den geltenden Statuten kann nur Mitglied werden, wer im Versorgungsgebiet der Elektra Thal eine Liegenschaft besitzt. Der Anteil wird nicht verzinst, es besteht aber auch keine Haftung seitens der Genossenschafter (jeder Anteilseigner haftet nur mit den einbezahlten Fr. 20.–). Der Anteilsschein berechtigt zur Teilnahme und Mitsprache an der Generalversammlung.

Um Ihnen den Weg auf die Verwaltung zur Zeichnung des Anteilsscheins zu ersparen, senden wir Ihnen die Unterlagen (Statuten, Allgemeine Geschäftsbedingungen) zusammen mit einem Einzahlungsschein nach Hause. Nach Eingang Ihrer Überweisung von Fr. 20.– werden wir den Anteilsschein ausstellen und im Doppel zur Unterschrift an Sie senden.
Nach Eingang des Doppels auf unserer Verwaltung wird Ihr Anteilsschein registriert.

Der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer der Elektra freuen sich, Sie bald als Mitglied willkommen zu heissen.