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Installationskontrolle

Worum es geht

Es geht um Ihre Sicherheit

Jedes Jahr ereignen sich rund 300 Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Installationen.

Es geht um Ihr Eigentum

Rund 10% aller Brände entstehen wegen fehlerhafter elektrischer Installationen.

Es geht um Ihre Verantwortung

Als Eigentümer sind Sie von Gesetzes wegen verantwortlich für den Unterhalt und die Kontrolle Ihrer elektrischen Installationen. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, dürfen die Versicherungen im Schadensfall ihre Leistungen wegen Selbstverschulden kürzen.

1. Bestehende Anlage

Eigentümer und Mieter brauchen sich nicht speziell auf eine unabhängige Kontrolle vorzubereiten. Grundsätzlich ist der ungehinderte Zugang zu elektrischen Installationen sicherzustellen. Vorhersehbare Stromunterbrüche werden mit den Kunden abgesprochen.

Der Kontrolle unterstehen alle elektrischen Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb oder im Freien. Es werden Schutzmassnahmen und Isolationswerte überprüft und der Zustand der Installationen beurteilt.

Festgestellte Mängel werden in einem Bericht mitgeteilt und müssen innert der vorgegebenen Frist fachgerecht behoben werden. Fehler, die Personen oder Sachen gefährden können, sind unverzüglich durch eine Fachperson zu beseitigen.

Wenn keine Mängel vorliegen, wird der Sicherheitsnachweis mit einem Mess- und Prüfprotokoll ausgestellt. Dieses Dokument ist durch den Gebäudeeigentümer bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren.

Die Kontrollen werden durch unsere Fachleute mit Kontrollbewilligung und entsprechender Ausbildung ausgeführt. Eine kontinuierliche Weiterbildung gewährleistet eine Überprüfung nach dem neuesten Stand der Technik.

Link zur Liste Kontrollorgane

2. Fälligkeiten der Kontrollen

Je nach Art der Anlage ist die Kontrollperiode unterschiedlich festgelegt:

Installationen von Wohnbauten, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser etc..

Installationen in nassen oder feuergefährdeten, gewerblich genutzten Räumen, in gewerblichen Werkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 1, in Bürogebäuden, Kirchen, Zeughäusern und landwirtschaftlichen Betrieben.

Installationen in Bühnenhäusern von Theatern, in explosionsgefährdeten Räumen der Zone 2, in korrosionsgefährdeten Räumen, in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 2, in Untertagbauten wie Tunneln, Kavernen, in Betriebsräumen von Industrie und Grossgewerbe, in Laboratorien und Prüffeldern von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw., in Bauten und Räumen mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Kinderheime, Spitäler, Kasernen etc. Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen.

Installationen auf Baustellen und Märkten, sowie die zu den Spezialinstallationen zählenden Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen der Zonen 0 und 1, in medizinisch genutzten Räumen der Kategorie 3 und 4 (Operationsräume).

Bei Handänderung einer Installation, wenn der bestehende Sicherheitsnachweis älter als 5 Jahre ist.

3. Neuanlagen

Elektrische Neuinstallationen oder Änderungen an bestehenden Einrichtungen müssen vom Installateur schriftlich zertifiziert werden. Dieser Sicherheitsnachweis, oder eben SiNa, bestätigt, dass die Arbeiten nach den Regeln der Technik ausgeführt wurden und die Installation den gängigen Vorschriften entspricht. Der SiNa ist nichts anderes als ein Garantieschein, dass die Sicherheit einer Installation gegeben ist. Als Eigentümerin sind Sie gehalten, den Sicherheitsnachweis sowie die relevanten technischen Unterlagen aufzubewahren.

Die Grundlage für den Sicherheitsnachweis bildet die im 2002 revidierte Niederspannungs-Installations-Verordnung NIV. Sie regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und deren Kontrolle. Sie besagt, dass der Eigentümer oder dessen Vertreter letztlich für die Sicherheit seiner Installationen verantwortlich ist. 

Die Elektra Thal als Ihre Netzbetreiberin ist verpflichtet, die Ausstellung des SiNa zu überwachen. Im Normalfall bedient uns der Installateur mit einer Kopie, und Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Bei Anlagen mit einer Kontrollperiodizität unter 20 Jahren ist zusätzlich zum Sicherheitsnachweis eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen vorgeschrieben.

4. Was Sie das kostet

Bis Ende 2013 werden die Kosten für die Kontrolle von der Elektra Thal übernommen, ab 2014 müssen die Kosten vom Hauseigentümer beglichen werden.

Die Kontrolle der elektrischen Installationen in Ihrem Wohnhaus durch einen ausgewiesenen Fachmann kostet rund 400 Franken alle 20 Jahre. Umgerechnet auf ein Jahr sind das etwa 20 Franken.

Die Investition in die Kontrolle der elektrischen Installationen ist also kaum der Rede wert. Unbezahlbar ist jedoch die Gewissheit, dass Ihre Installationen sicher sind und weder für Sie, Ihre Familie oder Ihre Mieter noch für Ihr Eigentum eine Gefahr darstellen. Gut angelegt ist das Geld für die Installationskontrolle auch dann, wenn tatsächlich etwas passieren sollte und die Versicherungen ohne Leistungskürzungen für alle Schäden aufkommen, weil Sie allen Ihren gesetzlichen Pflichten als Hauseigentümer nachgekommen sind.

erstellt für Sie sichere Installationen nach den Regeln der Technik.

kontrolliert den sicheren Zustand Ihrer Installationen.

Link zur Liste Kontrollorgane

erinnert Sie an die notwendigen Kontrollen und überwacht den Eingang der erforderlichen Sicherheitsnachweise der Installateure und Kontrolleure.

sorgt zusammen mit dem Bundesamt für Energie BFE für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften.