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Umzug

Wohnungs- oder Eigentümerwechsel

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungs- oder Eigentümerwechsel (hier auch die Änderung der Wohn- und Geschäftsadresse) spätestens 5 Tage vor dem Umzug.

Ihre Mutationen können Sie uns per Telefon, Email oder Online-Formular bekannt geben. Alle erforderlichen Kontaktinformationen finden Sie auf Ihrer Stromrechnung und/oder auf unserer Website.

Link zur Online-Mietermutation

Falls der Stromzähler beim Wohnungsaus- oder einzug resp. beim Eigentümerwechsel nicht zugänglich ist, vereinbaren Sie mit uns einen Ablesetermin oder geben Sie uns die Zählerstände mittels Online- Zählerstandsmeldung bekannt.

Link zur Online-Zählerstandsmeldung